GARANTIEN
Renger Schornsteinbau GmbH gewährleistet
auf Materialien die Herstellergarantie
und auf geleistete Arbeiten
eine Gewährleistung von 5 Jahren.
Planung und Errichtung von Schornsteinen sind von besonderer Bedeutung
und erfolgen nach DIN 18160 Teil 1 –
Abgasanlagen Planung und Ausführung.
Grundsätzliche Anforderungen an Feuerungsanlagen, Verbindungsstücken
und Schornsteinen sind in der Landesbauverordnung LBO
aufgeführt.
Sie regeln in sehr allgemeiner Art, in welchen Räumen Feuerstätten
aufgestellt werden dürfen und wie Verbindungsstücke und Schornsteine
zu erstellen sind und wird ergänzt und erläutert durch die
Feuerverordnung FeuVO der Länder. Die FeuVo
präzisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an Feuerungsanlagen,
besonders für Abgasanlagen sowie für Aufstellräume für
Feuerstätten und Brennstofflagerung.
LBO und FeuVo werden durch einschlägige DIN-Normen
und technischen Regeln ergänzt und behandeln jeweils für die
einzelnen Gebiete festgeschriebenen Stand der Technik und runden somit
die Bauvorschriften durch technische Anforderungen und Hinweise ab,
die zur Errichtung funktionstüchtiger Anlagen zu beachten sind.
| LOB |
Länder-Bauordnungen |
| FeuVo |
Länder- Feuerungsverordnung |
| DIN 18160 Teil 1 |
Abgasanlagen – Planung und Ausführung |
| EN 13384 |
Berechnung von Schornsteinabmessungen |
| EN 13084 |
Freistehende Schornsteine aus Stahl |
| ZVH-Richtlinien |
Zentralverband Haustechnik e.V. |
| Bauaufsichtliche Zulassungen und Montagehinweise der
Hersteller |
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